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Unser Gruppenangebot.

Alle unsere Leistungen sind an sämtlichen Standorten verfügbar.

Hilfe zur Erziehung

Wir sind als freier Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII tätig. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in folgenden Hilfeformen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:

 

• Flexible Begleitung nach § 27.2
• Stationäre Hilfen zur Erziehung § 34
• Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35
• Eingliederungshilfe § 35a
• Bezirkliche Jugendwohnung § 30/41
• Sozialräumliche Gruppenangebote als schulische Gruppenangebote in Kooperation mit Schule / Jugendhilfe
• Eingliederungshilfen gemäß SGB IX und SGB XII

 

In der ambulanten Hilfe wird bewusst auch die aktive Freizeitgestaltung eingesetzt. Dies kann z.B. die Sozialraumerkundung mit den Kindern und Jugendlichen oder auch ein eigenes Ferienprogramm sein, welches sich nach ihren Interessen richtet und z.B. gemeinsame Gruppenangebote oder Ausflüge beinhaltet.

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe nimmt die betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Fokus. Gemeinsam mit ihnen und den Eltern arbeiten wir im gewohnten Umfeld an der Lösung aller Erziehungsschwierigkeiten. Dabei sind besonders die Beziehung zu den Eltern, Schulprobleme und persönliche Isolation Gegenstand der Betreuung. Zudem schaffen wir andere soziale Bezüge, z.B. Kontakte zu Gleichaltrigen oder informelle Gruppenzugehörigkeiten.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

In der Sozialpädagogischen Familienhilfe unterstützen wir Personensorgeberechtigte darin, ihre Rolle als Eltern entsprechend dem Kindeswohl zu stärken. Im Mittelpunkt dieser Hilfe steht die Befähigung des Familiensystems zur Alltags- und Lebensbewältigung. Daran arbeiten wir sowohl beratend als auch konkret und praktisch unterstützend.

Betreutes Jugendwohnen (BJW)

Das betreute Jugendwohnen richtet sich an Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr und junge Volljährige, die aufgrund verschiedener Problemlagen nicht mehr in ihrem Herkunftssystem leben können. Die jungen Menschen leben dementsprechend in der Regel in selbst angemietetem Wohnraum. Die Maßnahme wird gemäß § 34 SGB VIII gegebenenfalls in Verbindung mit § 41 SGB VIII verfügt. Die Leistung wird ambulant erbracht, also an den verschiedenen Lebensorten der Leistungsempfänger. Das kann die Wohnung des Betroffenen sein, aber auch die Hilfe bei einem gemeinsamen Arztbesuch, Ausflug, Behördengang oder Ähnlichem. Ziel ist ein selbstbestimmtes Leben des Klienten.

Begleiteter Umgang (BU)

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach §1684 des BGB. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen.

In unserem Konzept zielen wir darauf ab, ein Hilfeangebot zur Verfügung zu stellen, das auf dem Weg zum angestrebten Ziel eine verlässliche und zielgenaue Unterstützung darstellt.

Unsere Grundannahme lautet: „Probleme sind die Lösungen von gestern“

Die vorliegenden familiären Dynamiken, welche das Zustandekommen eines BU’s auslösen, weisen auf Familien hin, die über die nötigen Kräfte und Ressourcen verfügen. Diese wollen wir im Rahmen des BU’s mobilisieren, um die Gesamtsituation zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten zu einer positiven Beziehung zu führen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Melden Sie sich gerne bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.