
Unser Gruppenangebot.
Alle unsere Leistungen sind an sämtlichen Standorten verfügbar.
Hilfe zur Erziehung
Wir sind als freier Träger im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII tätig. Wir haben umfangreiche Erfahrungen in folgenden Hilfeformen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:
• Flexible Begleitung nach § 27.2
• Stationäre Hilfen zur Erziehung § 34
• Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35
• Eingliederungshilfe § 35a
• Bezirkliche Jugendwohnung § 30/41
• Sozialräumliche Gruppenangebote als schulische Gruppenangebote in Kooperation mit Schule / Jugendhilfe
• Eingliederungshilfen gemäß SGB IX und SGB XII
In der ambulanten Hilfe wird bewusst auch die aktive Freizeitgestaltung eingesetzt. Dies kann z.B. die Sozialraumerkundung mit den Kindern und Jugendlichen oder auch ein eigenes Ferienprogramm sein, welches sich nach ihren Interessen richtet und z.B. gemeinsame Gruppenangebote oder Ausflüge beinhaltet.
Erziehungsbeistandschaft (EB)
Die Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe nimmt die betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Fokus. Gemeinsam mit ihnen und den Eltern arbeiten wir im gewohnten Umfeld an der Lösung aller Erziehungsschwierigkeiten. Dabei sind besonders die Beziehung zu den Eltern, Schulprobleme und persönliche Isolation Gegenstand der Betreuung. Zudem schaffen wir andere soziale Bezüge, z.B. Kontakte zu Gleichaltrigen oder informelle Gruppenzugehörigkeiten.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Betreutes Jugendwohnen (BJW)
Begleiteter Umgang (BU)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach §1684 des BGB. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen.
In unserem Konzept zielen wir darauf ab, ein Hilfeangebot zur Verfügung zu stellen, das auf dem Weg zum angestrebten Ziel eine verlässliche und zielgenaue Unterstützung darstellt.
Unsere Grundannahme lautet: „Probleme sind die Lösungen von gestern“
Die vorliegenden familiären Dynamiken, welche das Zustandekommen eines BU’s auslösen, weisen auf Familien hin, die über die nötigen Kräfte und Ressourcen verfügen. Diese wollen wir im Rahmen des BU’s mobilisieren, um die Gesamtsituation zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten zu einer positiven Beziehung zu führen.