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Hilfe zur Erziehung

Unser Ziel ist es, dass jede:r die passende Unterstützung bekommt, um unterschiedliche Herausforderungen zu meistern. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Klient:innen an Lösungen, die zu der jeweiligen Situation passt. In schwierigen Zeiten braucht jeder etwas anderes, weswegen wir verschiedene Leistungen anbieten.

§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

In der Hilfeform Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer (EB) helfen wir Kindern und Jugendlichen bei der Lösung von Problemen. Dabei werden, soweit möglich, auch die Familie und das soziale Umfeld einbezogen. Freiwilligkeit und das aktive Mitarbeiten der Kinder und Jugendlichen sind Voraussetzung für das Gelingen der Hilfe. Wir helfen ganz unterschiedlich und wie es die Kinder und Jugendlichen brauchen:.

  • Bei der Vermittlung von Konflikten mit Eltern und Freunden.
  • Zur Stärkung der Eigenverantwortung und der persönlichen Fähigkeiten.
  • Bei der Suche und Entwicklung einer Zukunftsperspektive.
  • In der Begleitung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der allgemeinen Verselbstständigung.

§31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Unterstützung für Familien, die in schwierigen Situationen sind. Sie hilft dabei, Alltagsprobleme zu lösen, Konflikte zu bereinigen und mit Ämtern und Institutionen in Kontakt zu treten. Die SPFH richtet sich an die ganze Familie und findet vor allem in der Wohnung der Familie statt. Dabei geht es nicht nur um Erziehung, sondern um alle Punkte des Familienlebens, wie Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern, Tagesabläufe, Geld und Wohnsituation. Wir helfen dort, wo Sie Hilfe brauchen.

§35 SGB VIII Trägereigener Wohnraum

Die Betreuung im trägereigenen Wohnraum ist eine Hilfeform für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 21 Jahren. Wir helfen auf dem Weg zur Selbstständigkeit. In verschiedenen Stadtteilen in Hamburg haben wir Wohnungen mit 1 bis 3 Zimmern. Jeder hat ein eigenes Zimmer. Mehrmals in der Woche treffen sich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihren Betreuer:innen. Im trägereigenen Wohnraum lernen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbstständig zu leben, persönliche Ziele zu erreichen und dabei durchzuhalten.

§78 SGB IX Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe bieten wir nur im Kreis Herzogtum Lauenburg an.

Wenn Menschen eine Behinderung haben, dann können Sie vielleicht bei vielen Sachen nicht so gut mitmachen. Dabei hilft die Eingliederungshilfe.

Viele Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe. Dafür gibt es die Eingliederungshilfe.

Wir helfen Menschen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie sollen selbst entscheiden können, wie sie leben. Wir helfen dabei,

  • den Haushalt zu machen
  • Freunde zu treffen
  • das eigene Leben zu planen
  • an Aktivitäten teilzunehmen, wie Sport oder Freizeitangebote
  • die richtige medizinische Hilfe zu bekommen.

Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.